Christian Becker
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17.02.2022, 16:00 Uhr | Christian Becker
Parken in der östlichen Offenbacher Landstraße (F 555 2022)

Aufgrund des geringen Abstandes zwischen Gleiskörper und Bordstein parken Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ihr Auto in der östlichen Offenbacher Landstraße vermehrt halb auf dem Gehweg. Aufgrund der Verbotswidrigkeit wird dies entsprechend belegt. Beim Parken auf der Straße kommt es jedoch mitunter vor, dass die Straßenbahn den Bereich nicht passieren kann.


Daher frage ich den Magistrat:

Inwieweit ist es möglich, zumindest in Teilbereichen der östlichen Offenbacher Landstraße das Parken halb auf dem Gehweg bei ausreichender Gehwegbreite anzuordnen?

Es antwortete StR Majer:

Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Einmündung Wiener Straße gemeint ist.

Die Anordnung von halbseitigem Gehwegparken ist in dem Bereich generell nicht möglich, da die vorhandenen Gehwege zu schmal sind. Bei der Neuanordnung von Gehwegparken sollen mindestens 2,20 Meter für Zufußgehende durchgehend zur Verfügung stehen. Aufgrund der Funktion der Offenbacher Landstraße auch für Zufußgehende, etwa als Schulweg, aber auch zum Erreichen der Straßenbahn, wäre in dem Bereich sogar eine höhere Restgehwegbreite wünschenswert.

Grundsätzlich gilt für das Parken im Straßenraum: Insofern einzelne Kraftfahrzeuge zu breit sind beziehungsweise die Fahrzeug-führenden das Fahrzeug nicht nah genug an den Bordstein heranführen können und dadurch die Straßenbahn blockieren, können diese Fahrzeuge dort nicht zum Halten oder Parken abgestellt werden.