Christian Becker
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17.02.2022, 16:00 Uhr | Christian Becker
Verwalterhaus Waldfriedhof Oberrad (F 583 2022)

Im FNP-Artikel „Im Friedhofswärterhaus soll Leben einkehren“ vom 07.02.2022 wird von der erfolglosen Suche, das Friedhofswärterhaus auf dem Waldfriedhof Oberrad zu vermitteln, berichtet. Es wird weiter konstatiert, dass die fünf aus der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber näher betrachteten Angebote die Auflagen nicht hätten erfüllen können.

Aufgrund dieses Artikels bemängelten zwei Bewerber, dass ihnen nicht mal eine schriftliche Absage auf ihre Eingabe beim ABI übermittelt worden sei.


Daher frage ich den Magistrat:

Inwieweit trifft es zu, dass Interessenten auf ihre Eingabe bezüglich des Friedhofswärterhauses keine Antwort erhalten haben?

Es antwortete StR’n Weber:

Im Zuge der öffentlichen Ausschreibung lagen dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien, ABI, fünf namentlich bekannte Interessenten vor, die alle eine verbindliche Rückmeldung zu ihrer Interessenbekundung erhalten haben. Im Ergebnis wurde aufgrund der schwierigen baulichen- und genehmigungsrechtlichen Verhältnisse von der Vergabe im Erbbaurecht abgesehen. Weitere Angebote gab es auf die durchgeführte Ausschreibung nicht.

Interessenten, die sich im Nachgang der Ausschreibung beim ABI nach der Liegenschaft erkundigten, wurden auf eine mögliche erneute Ausschreibung unter www.immowelt.de nach einer Klärung der baurechtlichen Fragen hingewiesen. Eine solche erneute Ausschreibung gab es bislang nicht. Dementsprechend wurden alle Interessentenanfragen durch das zuständige Fachamt bearbeitet. Die in der Frage angesprochene Reaktion zweier vermeintlicher Bewerber auf den Presseartikel ist für den Magistrat nicht nachvollziehbar.