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15.12.2022, 16:15 Uhr | Christian Becker
Bautätigkeiten an der Kreuzung Hansenweg/Altebergsweg II (F 1276 2022)

Auf die Frage Nr. 671 vom 24.03.2022 antwortete der Magistrat, dass derzeit "weitere bauaufsichtliche Maßnahmen" bezüglich des Grundstücks südwestlich der Kreuzung "Hansenweg/Altebergsweg" geprüft werden.

Daher frage ich den Magistrat:

Was hat die Prüfung weiterer bauaufsichtlicher Maßnahmen bezüglich des Gründstücks südwestlich der Kreuzung "Hansenweg/Altebergsweg" ergeben?

 

Es antwortete StR Josef:

Das auf dem Grundstück ehemals bestehende Stallgebäude wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung weitgehend zu einem Wohn- bzw. Wochenendhaus umgebaut.

Eine derartige Nutzung ist im hier vorliegenden Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet unzulässig. 

Daher hat der Magistrat zwischenzeitlich Ende September diesen Jahres die Beseitigung des Gebäudes verfügt. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt, welcher sich derzeit in der Bearbeitung befindet.

Das vom Magistrat im März erlassene Bauverbot besteht weiterhin und wird eingehalten.