In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 259 führt dieser aus, dass „Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen […] in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden [kann]. Nach Aussage von Schiedsleuten haben diese keine Römerplakette erhalten.
Daher frage ich den Magistrat:
Warum erhalten Schiedsleute keine Römerplakette?
Schiedspersonen (und auch Ortsgerichte) sind Ehrenbeamte der Rechtspflege und damit des Landes Hessen. Sie gehören nicht zum berechtigten Personenkreis für die Römerplakette der Stadt Frankfurt am Main. Die Fachabteilung ist beauftragt, dennoch Möglichkeiten zu prüfen, welche Ehrung ggf. durch eine Ergänzung der Städtischen Ehrungsordnung für Schiedspersonen vorgesehen werden kann.
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