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21.06.2021, 21:41 Uhr | Christian Becker
IGS Süd (F 94 2021)

Ab dem kommenden Schuljahr werden die Werkstätten und Fachräume der IGS Süd in das Gebäude der Holbeinschule verlegt. Die Schülerinnen und Schüler werden dann die Textorstraße immer wieder queren müssen. Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1636, hat der Ortsbeirat 5 die Aufhebung der Trennung der beiden Schulstandorte der IGS Süd gefordert. Mit dem Beginn des kommenden Schuljahres wird dies jedoch noch nicht umgesetzt sein.

Daher frage ich den Magistrat:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Trennung der beiden Schulstandorte bereits zum kommenden Schuljahr aufzuheben und damit den Wechsel zwischen den Schulstand-orten sicherer zu gestalten?

Christian Becker
 Es antwortete Stadtrat Jan Schneider:

Das erarbeitete Konzept zu den Erweiterungs- sowie Sanierungsmaßnahmen der beiden Schulgebäude im Rahmen des Projektes "Bildungscampus IGS Süd" und der anstehehenden Sanierung beider Liegenschaften sieht auch Planungen im Hinblick auf die Textorstraße vor. Die Umsetzung des Konzeptes bedarf jedoch intensiver Vorplanungen, welche zum kommenden Schuljahr nocht nicht abgeschlossen sein werden. Eine Trennung der beiden Schulstandorte wird daher vorerst noch bestehen bleiben müssen.

Die Aufhebung der Trennung beider Schulstandorte hat zur Folge, dass die Textorstraße zwischen der Oppenheimer Landstraße und der Holbeinstraße für den motorisierten Fahrverkehr nicht mehr passierbar ist. In diesem Teilstück der Textorstraße verkehrt derzeit uach die Buslinie 78. Der Linienweg führt entsprechend der Einbahnstraßenführung von der Oppenheimer Landstraße kommend über die Textorstraße in die Holbeinstraße zur Oskar-Sommer-Straße.

Mit der Sperrung der Textorstraße fällt diese Fahrbeziehung weg.

Aus diesem Grund sollte die Sperrung der Textorstraße erst nach Fertigstellung der geplanten Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt Holbeinstraße / Oppenheimer Landstraße erfolgen. Mit Inbetriebnahme des Kreisverkehrs steht für den Fahrverkehr und somit auch für den Linienverkehr eine direkte Fahrbeziehung von der Oppeneheimer Landstraße zur Oskar-Sommer-Straße zur Verfügung.

Eine zwischenzeitliche optionale Umleitung des Linienverkehrs über die Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße in nördliche Fahrtrichtung bis zur Textorstraße und einer Wendefahrt in Richtung Oskar-Sommer-Straße ist wegen der geplanten Sperrungen zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes nicht realisierbar.

Weitere Umleitungsmöglichkeiten sind nur mit größeren Verkehrsführungsänderungen in den angrenzenden Straßen möglich.

Die IGS-Süd ist eine weiterführende Schule, die von Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 besucht wird. Somit handelt es sich auf Grund des Alters der Schüler um keine Verkehrsanfänger. Das Queren der Textorstraße während des Schulbetriebes zum Erreichen anderer Räumlichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite ist für die Schüler mit den verkehrlichen Erfordernissen auf dem täglichen Schulweg vergleichbar. Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr in der Textorstraße bereits auf 30 km/h begrenzt und es wird mittels Beschilderung auf querende Kinder hingewiesen.

Eine Abwägung zwischen dem Gefährdungspotential der Schüler beim Überqueren der Fahrbahn und der erheblichen Verkehrsführungsänderungen in angrenzenden Straßen führt zu dem Ergebnis, dass eine Sperrung der Textorstraße zum genannten Zeitpunkt nicht verhältnismäßig ist.

Inwieweit die Verkehrssituation in der Textorstraße sicherer gestaltet werden kann, muss seitens der zuständigen Fachämter geprüft werden.