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02.02.2023, 17:00 Uhr | Christian Becker
Veranstaltungen in der Paulskirche (F 1396 2023)

Auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt am Main heißt es: "Der Versammlungssaal im Obergeschoss ist staatlichen oder städtischen Veranstaltungen vorbehalten - der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels und der Goethepreis der Stadt Frankfurt werden an diesem historischen Ort verliehen.", https://frankfurt.de/frankfurt-entdecken-und-erleben/sehenswuerdigkeiten/fuer-historisch-interessierte/paulskirche; 02.01.2023. Es gibt jedoch auch unter Vereinen, Gruppen und Gruppierungen das Interesse, die Paulskirche für Veranstaltungen zu nutzen.

Daher frage ich den Magistrat:

Welche Kriterien muss ein Verein, eine Gruppe oder einer Gruppierung erfüllen, um die Paulskirche für eine Veranstaltung nutzen zu können?

Es antwortete BM‘n Dr. Eskandari-Grünberg:

In der Paulskirche finden zwei unterschiedliche Formen der Veranstaltungen statt. Zum einen nutzt die Stadt Frankfurt die Paulskirche für eigene Veranstaltungen z.B. Preisverleihungen und Ehrungen nach Ehrungsordnung oder zu aktuellen Themen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Paulskirche unter bestimmten Voraussetzungen anzumieten, die in der Präambel des Mietvertrags und im Magistratsbeschluss MB 281 vom 04.02.1994 geregelt sind.

Dort heißt es:

„Die Paulskirche gilt innerhalb und auch außerhalb Deutschlands als das Symbol des demokratischen Willens der Deutschen in der Vergangenheit und ist damit zu einer der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland geworden. In Anerkennung dieser Bedeutung kann die Paulskirche daher nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die diesem Grundcharakter Rechnung tragen. Dabei ist ein äußerst strenger Maßstab anzulegen. Folgende Veranstaltungen finden regelmäßig in der Paulskirche statt und sollen gleichzeitig in ihrer Eigenart Maßstab für andere Veranstaltungen in der Paulskirche sein:

 
- die Verleihung des Goethe-Preises,
- die Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels.


Für Veranstaltungen, die antikirchlichen oder ganz überwiegend entweder kommerziellen Charakter haben oder Werbezwecken dienen, wird die Paulskirche nicht zur Verfügung gestellt. Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter sollen in der Paulskirche nicht stattfinden. Veranstaltungen mit politischem Charakter sollen in der Paulskirche nur aus besonderen Anlässen in Ausnahmefällen stattfinden.“

In der Fachabteilung des Protokolls wird geprüft, ob die Voraussetzungen hierzu vorliegen und im Anschluss jeweils ein Magistratsbeschluss vorbereitet. Die Vergabe der Paulskirche im Rahmen der Vermietung erfordert immer eine vorausgehende Beschlussfassung durch den Magistrat.