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02.03.2020, 17:23 Uhr | Christian Becvker
Parkanordnung in der Balduinstraße (F 2429 2020)
 

Vor dem Umbau der Offenbacher Landstraße wurde in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße auf der westlichen Seite halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße geparkt. Nach der Umbaumaßnahme wird auf der westlichen Seite der Balduinstraße jetzt auf der Straße geparkt, was den Verkehrsfluss in diesem Teil der Balduinstraße jedoch erheblich behindert, was aus der Bürgerschaft zu Kritik geführt hat.

 

Daher frage ich den Magistrat:

Was spricht dagegen, in der Balduinstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße das Parken halb auf dem Gehweg auf westlicher Seite unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten?

Christian Becker
 

Es antwortete Stadtrat Klaus Oesterling:

In der Vergangenheit wurde durch den Ortsbeirat die Anordnung von halbseitigem Gehwegparken beidseitig der Balduinstraße (OM 3488) gefordert. Dies wurde in der Vergangenheit aufgrund der zu erfüllenden Mindestbreiten abgelehnt.

Die nunmehr geforderte halbseitige Parkordnung nur auf der westlichen Seite der Balduinstraße (zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße) ist möglich und wird daher angeordnet.