Mit Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 363 hat der Magistrat zugesagt, das Parkverbot um den Mathildenplatz mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 4 1 Absatz 1 StVO) durchzusetzen. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun erneut über das Parken um den – und mittlerweile auch auf dem – Mathildenplatz beschwert. Die 2018 zugesagte Maßnahme ist indes bislang noch nicht umgesetzt.
Daher frage ich den Magistrat:
Wann ist mit der in der Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 363 zugesagten Maßnahme zu rechnen.
Christian Becker Es antwortet StR Oesterling: Die Maßnahme wird in der KW 5 2020 angeordnet. Die Auftragung der Markierung kann dann kurzfristig umgesetzt werden, ist jedoch stark wetterabhängig. Es wird mit einer Umsetzung bis spätestens zum 2. Quartal 2020 gerechnet.