Parkanordnung in der Balduinstraße (F 2429 2020)
Vor dem Umbau der Offenbacher Landstraße wurde in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße auf der westlichen Seite halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße geparkt. Nach der Umbaumaßnahme wird auf der westlichen Seite der Balduinstraße jetzt auf der Straße geparkt, was den Verkehrsfluss in diesem Teil der Balduinstraße jedoch erheblich behindert, was aus der Bürgerschaft zu Kritik geführt hat.
Daher frage ich den Magistrat:
Was spricht dagegen, in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das Parken halb auf dem Gehweg auf der westlichen Seite unter der Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten?
In der Vergangenheit wurde durch den Ortsbeirat die Anordnung von halbseitigen Gehwegparken beidseitig der Balduinstraße (OM 3488) gefordert. Dies wurde in der Vergangenheit aufgrund der zu erfüllenden Mindestbreiten abgelehnt.
Die nunmehr geforderte halbseitige Parkordnung nur auf der westlichen Seite der Balduinstraße (zwischen Offenbacher Ldstr. und Georg-Treser-Straße) ist möglich und wird daher angeordnet.