Verbesserung Verkehrssituation am Mathildenplatz (F 2358 2020)
Mit Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 363, hat der Magistrat zugesagt, das Parkverbot um den Mathildenplatz mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 4 1 Absatz 1 StVO) durchzusetzen. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun erneut über das Parken um den – und mittlerweile auch auf dem – Mathildenplatz beschwert. Die 2018 zugesagte Maßnahme ist indes bislang noch nicht umgesetzt.
Daher frage ich den Magistrat:
Wann ist mit der in der Stellungnahme vom 19.02.2019, ST 363, zugesagten Maßnahme zu rechnen?
Es antwortete Stadtrat Klaus Oesterling:
Die Maßnahme wird in der KW 5/2020 angeordnet. Die Austragung der Markierung kann dann kurzfristig umgesetzt werden, ist jedoch stark wetterabhängig. Es wird mit einer Umsetzung bis spätestens zum 2. Quartal 2020 gerechnet.