Die "Lernwerkstatt" der Berthold-Simonsohn-Schule und des EB 57 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe befindet sich in einer Liegenschaft im Länderweg 41. Die "Lernwerkstatt" verbindet das Angebot der Förderschule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit dem Jugendhilfeangebot einer teilstationären Tageseinrichtung nach § 27 i. V. mit § 32, „Tagesgruppe“, SGB Vlll und stellt somit einen wichtigen Baustein im Bildungssystem dar. Bezüglich der Zukunft der "Lernwerkstatt" stellt sich die Frage, wo diese u. a. verortet sein soll, 2025 endet der Mietvertrag.
Daher frage ich den Magistrat:
Wie sieht die Zukunft - u. a, bezüglich der zukünftigen Unterbringung - der "Lernwerkstatt" der Berthold-Simonsohn-Schule aus?
Es antwortete StR’n Weber:
Der Magistrat weiß um die Bedeutsamkeit der „Lernwerkstatt“ der Berthold-Simonsohn-Schule und des EB 57 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowohl für das Bildungssystem als auch für die Kinder, die diese besuchen.
Zurzeit wird für die „Lernwerkstatt“ eine neue Konzeption erarbeitet. Für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche im Alter von 13-15 Jahren (Aufnahmealter)“ soll ein ambulant ausgerichtetes schulisches Angebot zur Hilfe zur Erziehung mit bis zu 20 Plätzen vorgehalten werden. Nach den Sommerferien soll mit der Erprobung der neuen Konzeption gestartet werden.
Der Mietvertrag für die „Lernwerkstatt“ im Länderweg 41 in Frankfurt-Sachsenhausen endet zum 31.08.2025. Mieterin ist der EB 57. Die Vermieterin der Liegenschaft hat in Aussicht gestellt, dass eine Verlängerung des Mietvertrages über weitere 5 Jahre bis 2030 möglich wäre. Diese Verlängerungsoption wird aktuell geprüft.
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